Der Geothermiekongress 2025
18. - 20. November 2025 | Frankfurt
Veranstaltungsprogramm
Eine Übersicht aller Sessions/Sitzungen dieser Veranstaltung.
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Sitzungsübersicht |
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Forum 07: Genehmigungspraxis und rechtliche Rahmenbedingungen
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16:10 - 16:30
ID: 305 Themen: 4.02 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Genehmigungspraxis Das Geothermiebeschleunigungsgesetz GGSC Rechtsanwälte PartmbB, Deutschland Nachdem das Geothermie- und Wärmepumpengesetz (GeoWG) der letzten Legislaturperiode am vorzeitigen Ende der Ampelkoalition gescheitet ist, liegt nun ein Entwurf eines neuen Geothermiebeschleunigungsgesetzes vor. Vieles darin ähnelt dem bisherigen Entwurf, doch manches ist neu. So ist das GeoBG beispielsweise um Regelungen zu Wärmeleitungen erweitert worden, es enthält neue Regelungen für unterirdische Wärmespeicher und Anforderungen zur finanziellen Vorsorge im Falle von Bergschäden. In dem Beitrag werden die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen vorgestellt und eingeordnet. Für Projektierer wird erläutert, welche Vorteile die Neuregelungen mit sich bringen. 16:30 - 16:50
ID: 115 Themen: 4.02 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Genehmigungspraxis Neue Ansätze für die Genehmigungspraxis GTN - Geothermie Neubrandenburg GmbH, Deutschland Die Geothermie wird auf Bundes- und Länderebene zunehmend als wichtiger Baustein der Wärmewende erkannt und gezielt gefördert. Die erfolgreiche und effiziente Umsetzung von Geothermieprojekten hängt hierbei von einer Vielzahl technischer, regulatorischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktoren ab. Während sich die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte durch gezielte Mitigationsmaßnahmen adressieren lassen, sind regulatorischen Vorgaben jedoch weitgehend unbeeinflussbar, da sie an formelle Gesetze, Satzungen und Verwaltungsvorschriften gebunden sind. Daher ist es umso wichtiger, die Genehmigungsprozesse effizient, einheitlich und praxisorientiert zu gestalten, um: a) den Vorhabensträger frühzeitige Sicherheit hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit im Projekt zu bieten, b) eine zügige Umsetzung der Projekte zu ermöglichen und c) sowohl Vorhabensträgern und Planern als auch Behörden ein hohes Maß an Sicherheit im Genehmigungsprozess zu gewährleisten. Mögliche Ansätze zur Umsetzung könnten u.a. folgende Maßnahmen umfassen:
Einige der genannten Ansätze sind aus anderen Genehmigungsbereichen – etwa dem Baurecht - gelebte Praxis und stellen einen zügigen und professionalisierten Genehmigungsprozess sicher. Anhand von Praxisbeispielen soll aufgezeigt werden wie & warum die vorgeschlagenen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zu einer effiziente Genehmigungspraxis leisten können; die wiederum maßgeblich für den erfolgreichen Ausbau der Geothermie ist. 16:50 - 17:10
ID: 128 Themen: 4.02 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Genehmigungspraxis Der genehmigungsrechtliche Rahmen für Tiefengeothermieprojekte und aktuelle Entwicklungen Rödl & Partner, Deutschland Die Gewinnung von Tiefengeothermie bildet als grundlastfähige Technologie einen zentralen Baustein für die Transformation des Wärmemarktes. In Deutschland bleibt die Geothermie aktuell jedoch deutlich hinter ihrem eigentlichen Potenzial zurück. Neben dem Fündigkeitsrisiko in der Bohrphase und sind hierfür nicht zuletzt komplexe genehmigungsrechtliche Anforderungen verantwortlich. Der rechtliche Rahmen für die Genehmigung von Anlagen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme richtet sich – jedenfalls ab einer Teufe von 400 Metern - nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG). Auch Bestimmungen aus dem Wasserrecht, dem öffentlichen Baurecht und dem Umweltrecht sind jedoch regelmäßig zu beachten. Im September 2024 wurde das Gesetzgebungsverfahren für ein Geothermiebeschleunigungsgesetz eingeleitet. Zentraler Baustein sollte das überragende öffentliche Interesse am Ausbau von Anlagen zur Gewinnung oberflächennaher Geothermie und Tiefengeothermie sein. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn sollte erleichtert und die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen benachbarte Geothermie-Vorhaben vorzugehen, eingeschränkt werden. Verkürzte Bearbeitungsfristen und die Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren sollten für Genehmigungsbeschleunigung sorgen. Ein neues Geothermie- und Wärmepumpengesetz (GeoWG) sollte für Beschleunigungen in Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) beitragen. Der Gesetzesentwurf erledigte sich durch den Ablauf der Wahlperiode. Laut Koalitionsvertrag soll aber schnellstmöglich ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht und geeignete Instrumente für die Absicherung des Fündigkeitsrisikos eingeführt werden. Wir bieten an, im Rahmen eines rechtlichen Vortrags die aktuellen genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich aktueller Entwicklungen zu beleuchten. Zusätzlich gehen wir auch auf den regelmäßig für eine erfolgreiche Umsetzung relevanten Aspekt der konkurrierende Interessen an Berechtsamsfeldern ein und zeigen auf, welche Möglichkeiten Kooperationen im Bergrecht bieten und welche Risiken dabei zu beachten sind. 17:10 - 17:30
ID: 246 Themen: 4.02 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Genehmigungspraxis Erfolgreiche Umsetzung von Tiefen-Geothermie-Projekten für (öffentliche) Auftraggeber Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland Viele Auftraggeber von Geothermieprojekten sind im Bereich der Wärmeversorgung und mithin als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100 Abs. 1, 102 Abs. 3 Nr. 2 GWB tätig. Derartige Energieversorger unterliegen dementsprechend den Vorgaben des Vergaberechts – namentlich denen des GWB und der SektVO. Darüber hinaus können auch sonstige (private) Auftraggeber dem Vergaberecht unterfallen, soweit diese im Zusammenhang mit dem Bau einer Geothermieanlage Fördermittel erhalten. Unterfällt ein Geothermieprojekt dem Vergaberecht, muss die Beschaffung grds. (europaweit) ausgeschrieben werden. Welche Besonderheiten gelten für die Beschaffung von Geothermieanlagen durch Auftraggeber, die dem Vergaberecht unterfallen? Und welche Maßnahmen kommen in Betracht, um das Vergabeverfahren „schneller, besser oder einfacher“ zu machen? Diese und weitere Themen möchte ich im Rahmen eines Vortrags auf dem Geothermiekongress gern näher beleuchten. 17:30 - 17:50
ID: 237 Themen: 1.03 Erschließung einschließlich Bohrtechnik und Stimulation Strategie für Bohrverträge und Bohrvergabe – Erkenntnisse aus über zwanzig Jahren Sonntag & Partner PartG mbB, Deutschland Im Dialog mit den Auftraggebern und ihren Planern erarbeiten wir Vergabeunterlagen und Vertragswerke für alle Leistungen rund um Geothermiebohrungen. Die Vergabeverfahren mit den Verhandlungen über Bohrtechnik, Preise und Verträge sind eine Mammutaufgabe. Schon bei der Auswahl des Vertragskonzepts – Generalunternehmer oder einzelne Lose – müssen die Weichen richtig gestellt werden. Falsche Auswahlentscheidungen haben in jüngerer Vergangenheit das Bohren für einige Auftraggeber unnötig verteuert. Bei den Eignungskriterien sind hohe Hürden ratsam, denn unerfahrene Unternehmen bieten oft erstaunlich niedrige Preise, aber machen dem Auftraggeber in den Verhandlungen oder in der Ausführungsphase das Leben schwer. Bei der Auswahl und Gewichtung der Zuschlagskriterien ist eine enge Abstimmung zwischen geologisch-technischen Beratern und Juristen nötig, damit am Ende das beste Paket aus Qualität der Bohrarbeiten, Bohrdauer und Vertragsklauseln den Zuschlag erhält. Für die Vergabeverhandlungen braucht es dann viel Erfahrung, um den Fokus auf die praxisrelevanten Fragen zu lenken, damit die Zeit nicht für nebensächliche Dinge vergeudet wird. Jeder im Projektteam sollte das nötige Verständnis für technische Abläufe, Schnittstellen und Risiken haben, die in den Verträgen adressiert werden. Auch bei der Angebotsauswertung spielt dieses Erfahrungswissen eine große Rolle, um die Angaben der Bieter anhand der Zuschlagsmatrix sachgerecht zu bewerten. Bei all dem sollten sich Auftraggeber nur auf Partner mit langjähriger Geothermie-Erfahrung aus möglichst vielen erfolgreichen Projekten verlassen. Der Mehraufwand für eine optimale Vorbereitung ist dann nur ein Bruchteil des Betrages, den der Auftraggeber mit einem hervorragenden Verhandlungsergebnis einspart.
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