Der Wärmemarkt in Deutschland ist für mehr als 52 % der gesamten energiebedingten CO2-Emissionen verantwortlich. Tiefengeothermie bietet eine vielversprechende Lösung, um einen signifikanten Teil der bislang nahezu vollständig fossilen Wärmeerzeugung zu ersetzen. Jüngste Gesetzgebung in Form der Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Wärme eröffnet Betreibern und Entwicklern von Fernwärmenetzen nun neue Möglichkeiten, Wärme aus Tiefengeothermieanlagen mit einer vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung zu vermarkten.
Das Konzept der Herkunftsnachweise für Energie kommt in Deutschland bereits seit Jahren bei Strom zur Anwendung. Stromerzeuger haben hiermit die Möglichkeit, ein umweltfreundliches Produkt gezielt zu vermarkten und einen eventuellen Preisaufschlag für die positiven Produkteigenschaften sachlich zu begründen. Mit Errichtung des Herkunftsnachweisregisters für Wärme im Umweltbundesamt seit dem 24.04.2024 ist dies nun auch für Wärmeerzeuger möglich.
Der Bedarf für hochqualitative Produkte im Bereich grüner Wärme wird absehbar zunehmen: Mit Inkrafttreten der flächendeckenden ESG-Berichterstattungspflichten besteht besonders bei Industriekunden ein verstärktes Interesse an belastbaren Nachweisen über ihren ökologischen Fußabdruck, zu welchem die Wärmebereitstellung in der Regel in großem Umfang beiträgt.
Mit der Errichtung des Herkunftsnachweisregisters erhalten Betreiber von Fernwärmenetzen die Möglichkeit, die Wärme aus Tiefengeothermieanlagen gezielt zu vermarkten. Unternehmen, welche ESG-Berichterstattungspflichtig sind bieten sich in diesem Zusammenhang besonders als Neukunden an.
In diesem Vortrag wird erläutert, welche Möglichkeiten sich durch das Herkunftsnachweisregister für Wärme aus Tiefengeothermie ergeben und welche Herausforderungen dabei zu beachten sind. Weiterhin wird erläutert, warum Wärme aus Tiefengeothermie im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung eine besondere Bedeutung genießen wird.