Rödl & Partner, Deutschland
Der Bundestag hat im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2021 beim Ausstoß von fossilen Treibhausgasemissionen zusätzliche CO2-Rechte erworben werden müssen. Damit wird das Preisniveau von fossil gewonnener Wärme und Strom steigen, die Tiefengeothermie ist davon nur am Rande betroffen.
Im Vortrag wird der Hintergrund der CO2-Kosten, die Unterschiede zum bestehenden Handelssystem und die Auswirkung für die Marktsituation tiefengeothermisch gewonnener Fernwärme für Privathaushalte und Gewerbe jetzt und für die nächsten 5 Jahre dargestellt. Abschließend wird ein Ausblick auf die Handlungsoptionen bei der Preisgestaltung für Fernwärme gegeben.











